Indikationen und Vertragsgrundlagen für Kur und Rehabilitation im Heilbad Krumbad
Wir möchten, dass Sie neue Kräfte schöpfen! Genießen Sie bei uns eine Reha oder Kur mit Urlaubsambiente.
Durch die perfekte Kombination aus hervorragender Ausstattung, therapeutischer Kompetenz, unseren Fachspezialisten, bester Küche und wunderschönem Ambiente bieten wir Ihnen optimale Voraussetzungen um schnell wieder fit zu werden.
Mit folgenden Indikationen sind Sie bei uns richtig aufgehoben:
- Nach Gelenkoperationen
- Mit degenerativen Erkrankungen der Gelenke und der Wirbelsäule wie Arthrose, Rheuma, Osteoporose
Die Vertragsgrundlagen mit den Krankenkassen
Das Heilbad Krumbad ist
- vom Verband der Privaten Krankenversicherung anerkannte Reha-Einrichtung nach § 4 Abs.5 MB/KK
- anerkanntes Sanatorium nach der Beihilfeverordnung (BHV)
- stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung nach § 111 SGB V
Wir können
- ambulante Vorsorgemaßnahmen nach § 23 Abs. 4 SGB V (Badekuren)
- stationäre Rehabilitationsmaßnahmen und Anschlussheilbehandlungen nach § 40 Abs. 2 SGB V für Versicherte der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen (bundesweit)
- T-RENA (Anschließende effektivierende Nachsorge zur Eingliederung in Arbeit der Deutschen Rentenversicherung Schwaben)
durchführen.